EU-Bauprodukteverordnung und EN 12899 seit 2013
Die CE-Kennzeichnung und zugehörige Dokumentation von Verkehrszeichen, Befestigungen und Aufstellvorrichtungen (Verkehrszeichenanlagen) ist laut EN 12899 gesetzlich vorgeschrieben.
Gerne können Sie uns diesbezüglich unter mail(at)neuhauser-vt.com kontaktieren.